Hygieneberatung für Einrichtungen des Gesundheitswesens

Erfolgreiches und sicheres Hygienemanagement.

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HBZ Hygieneberatungszentrum

Die Vermeidung von Infektionen ist ein zentraler Aspekt zur Gewährleistung der Patientensicherheit in Gesundheitseinrichtungen und Hauptaufgabe der Hygiene. So sind Einrichtungen des Gesundheitswesens gesetzlich verpflichtet, Hygienestandards gemäß dem fachlich akzeptierten aktuellen Stand des Wissens zu etablieren und einzuhalten.

Für die Umsetzung dieser Anforderungen ist Fachwissen und qualifiziertes Personal eine unabdingbare Voraussetzung, weil der Dschungel aus Verordnungen, Gesetzen, Richtlinien, Empfehlungen und Anforderungen im Bereich der Hygiene um ein Vielfaches angewachsen ist.

Unser Herz schlägt für Hygiene.

Wir bieten diese Fachkompetenz und möchten gerne mit Ihnen zusammenarbeiten, damit Ihr Hygienemanagement erfolgreich und sicher ist.

Unser Leistungsspektrum

Wir bieten professionelles Hygienemanagement für folgende Zielgruppen

Arzt- und Zahnarztpraxen, MVZ

Gerade unter dem Aspekt zunehmender Begehungen von Praxen durch Behörden und ständig steigendem Interesse der Öffentlichkeit an hygienischen Belangen in Arzt- und Zahnarztpraxen sind wir durch unsere Erfahrungen im Bereich der Hygiene der richtige Ansprechpartner für Sie.

Krankenhäuser, Kliniken und Reha

Unserer langjährigen Erfahrungen zum Hygienemanagement machen uns zum richtigen Ansprechpartner zur Umsetzung Ihres Hygienemanagements. Gemeinsam mit Ihrem Fachpersonal vor Ort erstellen wir die erforderlichen Maßnahmen für Ihre Einrichtung. 

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

Gerade bei der Herausforderung die Versorgung Ihrer Kunden im privaten Umfeld mit den hygienischen Anforderungen zusammenzuführen verfügen wir über langjährige Erfahrung.

Für Ihre stationäre Einrichtung definieren wir notwendige Konzepte zur Sicherstellung eines rechtlich geforderten Hygienemanagments im Einklang mit dem Bedarf Ihrer Betreuten auf eine angenehme Wohnatmosphäre.

Für die Umsetzung Ihrer Anforderungen sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.

Veterinärmedizinische Praxis

LA-MRSA und MRGN haben nicht vor der veterinärmedizinischen Praxis Halt gemacht. Die Hygieneanforderungen haben sich auch hier deutlich verändert (verschärft). Wir bieten Ihnen gerne unsere Erfahrungen zum erfolgreichen Hygienemanagement in Ihrer Praxis an.

Lebensmittelverarbeitende Betriebe

Wir erstellen für Sie HACCP-Checklisten anhand derer Sie Hygiene-Standards in Ihrem Betrieb einhalten und somit mögliche Gefahren unter Kontrolle bringen. Somit werden Infektionen verhindert und daraus resultierende wirtschaftliche Nachteile für Ihren Betrieb vermieden.

Podologie

Nach § 36 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes können Fußpflegeeinrichtungen durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. Diese Überwachung gilt insbesondere der Einhaltung von Hygienemaßnahmen zum Schutz von Patienten und Personal vor Infektionskrankheiten.

Wir erstellen für Sie die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem einrichtungsbezogenen Hygieneplan und erleichtern Ihnen damit auch die Einhaltung der gesetzlich geforderten Maßnahmen.

Physikalische Therapie-Praxis

Gerade die vielfältigen Tätigkeiten der physikalischen Praxis sind eine Herausforderung an das Hygienemanagement. Wir analysieren die einzelnen Arbeitsbereiche, um Risiken und Schwachstellen zu identifizieren und verwenden die Ergebnisse als Basis für Ihren Hygieneplan.

Tattoo & Piercing Studios

Jeder Eingriff, bei dem Haut verletzt wird, kann über den Austritt von Blut oder Blutserum zu einer Infektion, wie z. B. mit Hepatitis B, C oder HIV, führen. Das ist schon durch kleinste, kaum oder nicht mit dem Auge erkennbare Blut- oder Serumtröpfchen möglich, wenn sie in die Blutbahn gelangen.

Mit dem von uns erstellten hygienischen Maßnahmenplan wird eine Infektionsübertragung über die Hände des Personals, durch Instrumente oder Flächen, die mit Blut bzw. Serum verunreinigt sind, verhindert.

Einrichtungen für Menschen mit Handicap

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 36 Abs. 1 verpflichtet Einrichtungen, nach § 1 Abs.1 des Heimgesetzes und vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene zu erstellen.

Die Gesunderhaltung der Bewohner und Betreuer, insbesondere die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten, ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe.

Der von uns erstellte Hygieneplan regelt die Einzelheiten der Hygiene in Ihrer Wohnstätten mit privatem, häuslichen Charakter für geistig und oder körperlich behinderte Erwachsene.

Professionelle Reinigungsdienste

Damit Sie gut vorbereitet sind, wenn das Gesundheitsamt oder die Regierungsbehörde Sie besucht, bieten wir Ihnen einen umfassenden Beratungsvertrag an.